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IG BCE
Berufsverkehr Bundesfinanzhof entscheidet
Entfernungspauschale auch für längeren Weg zur Arbeit
Wenn ein längerer Weg zur Arbeit verkehrsgünstiger ist als die kürzeste Strecke, kann der Arbeitnehmer die Entfernungspauschale für den längeren Weg in Anspruch nehmen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Urteilen entschieden. Grundsätzlich kann die Entfernungspauschale zwar nur für die kürzeste Entfernung beansprucht werden. In den Urteilen konkretisierte der Bundesfinanzhof aber, unter welchen Voraussetzungen die Entfernungspauschale für einen längeren Weg zur Arbeitsstätte in Anspruch genommen werden kann.So sei eine zunächst vom BFH geforderte Mindestzeitersparnis von 20 Minuten nicht in allen Fällen erforderlich. Die Beurteilung hänge von den Verkehrsumständen des Einzelfalls wie der Streckenführung und den Ampelschaltungen ab. Eine Straßenverbindung könne auch offensichtlich verkehrsgünstiger sein, wenn sie nur eine geringe Zeitersparnis bringe. (Az.: VI R 19/11 und VI R46/10) - (dpa)

Europäisches Recht EU-Gericht
Mehrfach befristete Arbeitsverträge zulässig
Die mehrfache Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen widerspricht nicht dem EU-Recht. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Mehrfach wegen Vertretungsbedarf befristete Arbeitsverträge könnten auch dann erlaubt sein, wenn sich der Vertretungsbedarf als «wiederkehrend oder sogar ständig erweist». Das höchste EU-Gericht war vom Bundesarbeitsgericht angerufen worden. Dabei geht es um die Klage einer Frau, die zwischen 1996 und 2007 mit insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln beschäftigt wurde. Die Frau wurde jeweils als Vertretung für vorübergehend fehlende Mitarbeiter eingesetzt, beispielsweise für Kolleginnen im Erziehungsurlaub. Sie hatte auf Festanstellung geklagt. - dpa

Fieberthermometer Urteil
Kein Versicherungsschutz bei Schein-Arbeitsvertrag
Wer einen Arbeitsvertrag allein zur Absicherung gegen eine Krankheit abschließt, genießt keinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Da er rechtsmissbräuchlich handelt, wird er nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse, entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Az.: L 10 Kr 52/07). - dpa

Blick auf die Uhr Arbeitszeitverkürzung durchsetzen
Zeit nehmen - für die Pflege von Angehörigen
Künftig wird es immer mehr pflegebedürftige Menschen geben. In diesem Punkt stimmen fast alle Prognosen überein. Und klar ist wohl auch: Noch häufiger als bislang werden Arbeitnehmer die Pflege von Angehörigen zumindest teilweise übernehmen. Doch ein voller Job neben der Pflege - das ist in der Regel gar nicht möglich. Für pflegende Angehörige gibt es mehrere Rechtsgrundlagen, um eine Verkürzung ihrer Arbeitszeit durchsetzen: Das Pflegezeitgesetz von 2008, das Familienpflegezeitgesetz von 2011 sowie das Teilzeit- und Befristungsgesetz von 2001. Die Einkommens- und Rentenansprüche, die mit einer Verkürzung der Arbeitszeit für die Pflege verbunden sind, können - zumindest teilweise -kompensiert werden. mehr...

Unterschrift Zeugnis verloren?
Arbeitgeber muss neues Arbeitszeugnis ausstellen
Verliert ein ehemaliger Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis, muss der Arbeitgeber ihm ein neues überlassen. Das gilt jedenfalls dann, wenn es dem Arbeitgeber möglich und zumutbar ist. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts. In dem Fall hatte ein Schlosser von seinem ehemaligen Arbeitgeber 2009 ein Zeugnis erhalten. 2010 bat er um eine Neuausfertigung, da sein Zeugnis nicht mehr auffindbar sei. Das Gericht entschied, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer ein neues Zeugnis auszustellen. Das ergebe sich aus einer Nebenpflicht des Arbeitsvertrages. Es komme nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer für den Verlust oder die Beschädigung des Originalzeugnisses verantwortlich sei. Entscheidend sei vielmehr, ob dem bisherigen Arbeitgeber die Ersatzausstellung zugemutet werden könne. In der Regel sei für den Arbeitgeber eine Ersatzausstellung jedoch nur mit geringem Aufwand verbunden. - dpa

Schweigen ist Gold Urteil
Entlassung bei Verletzung der Verschwiegenheitspflicht
Verletzt ein Mitarbeiter seine Pflicht zur Verschwiegenheit, kann er sofort entlassen werden. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Nach Auffassung der Richter ist es für den Arbeitgeber in einem solchen Fall unzumutbar, den Mitarbeiter weiter zu beschäftigen. Unerheblich sei, ob sich der Mitarbeiter in vollem Umfang der Tragweite seines Verhaltens bewusst gewesen sei (Az.: 6 Sa 278/11). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers ab. Der Arbeitgeber hatte ihm wegen des Vorwurfs, er habe Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verraten, fristlos gekündigt. - dpa

Kraftfahrer Urteil: Tatsächlich krank
Kein fristloser Rauswurf bei Drohung mit Krankschreibung
Ein Lkw-Fahrer, der sich nach Überschreitung der gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeit für Kraftfahrer weigert, eine weitere Ladung zu fahren, kann nicht wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung fristlos gekündigt werden. Auch seine ausfällige Kritik an den Arbeitsbedingungen ("Ich mache die ganze Scheiße nicht mehr mit") rechtfertigt für sich genommen noch keine fristlose Kündigung. Die Drohung eines Mitarbeiters, er werde sich krankschreiben lassen, rechtfertigt nicht immer eine fristlose Kündigung. Wenn der Mitarbeiter tatsächlich krank sei, aber dennoch zur Arbeit erscheine, dürfe er im Streit durchaus ankündigen, er werde einen Arzt aufsuchen und sich krankschreiben lassen, heißt es in der jetzt bekannt gewordenen Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz (AZ 10 Sa 308/10).

Baby Recht um den Job
Schwangere: Entschädigung bei Nichtbeförderung?
Ist eine Arbeitnehmerin nicht befördert worden, weil sie schwanger ist, kann das für den Arbeitgeber teuer werden. Denn dann hat die Frau unter Umständen einen Anspruch auf Entschädigung. Voraussetzung dafür ist aber, dass es nach einer Gesamtschau der Umstände wahrscheinlich erscheint, dass die Arbeitnehmerin tatsächlich nur aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht befördert worden ist. Ist das der Fall, muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Schwangerschaft kein Grund war, so das Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg (Az.: 3 Sa 917/11.) - dpa

Friedhof Bundesarbeitsgericht
Urlaubsansprüche nicht vererbbar - BAG weist Klage ab
Die Urlaubsansprüche eines Toten sind nicht vererbbar. Mit dem Tod eines Arbeitnehmers erlösche der Urlaubsanspruch und wandele sich nicht in einen Abgeltungsanspruch um, urteilte das Bundesarbeitsgericht Mitte September in Erfurt (9 AZR 416/10). Es wies damit die Klage einer Witwe ab, die nach dem Tod ihres Mannes die Auszahlung des wegen Krankheit nicht gewährten Urlaubs für die Jahre 2008 und 2009 verlangt hatte. Nach Auffassung des Gerichts kann der Urlaubsanspruch in Form von Arbeitsbefreiung nur zu Lebzeiten geltend gemacht werden. Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich - der vererbbar wäre - habe ein Arbeitnehmer dagegen, wenn das Arbeitsverhältnis zu Lebzeiten beendet worden sei. Das Arbeitsverhältnis endete allerdings mit dem Tod des Ehemanns im April 2009 - und damit auch der Anspruch auf finanziellen Ausgleich. - (dpa)

Polizei Urteil
Wer in Firma Alkohol trinkt, riskiert Versicherungsschutz
Wer in der Firma Alkohol trinkt, sich hinters Steuer setzt und auf dem Nachhauseweg einen Unfall verursacht, kann den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Arbeitnehmer verlieren. Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Darmstadt erhält deshalb die Familie eines ums Leben gekommenen 30-Jährigen keine Hinterbliebenenrente. Der Mann aus Hessen hatte zum Zeitpunkt des Unfalls im September 2007 auf der Heimfahrt von der Arbeit 2,2 Promille Alkohol im Blut - laut Gesetz absolut fahruntüchtig. In dem Unternehmen galt ein Alkoholverbot. - dpa

Signatur Urteil - Arbeitsrecht
Arbeitgeber muss Zeugnis-Erteilung nachweisen
Ein Arbeitgeber muss nachweisen, dass er einem Mitarbeiter ein Zeugnis erteilt hat. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz. Geht das Zeugnis auf dem Postweg verloren, so muss er notfalls ein neues ausstellen und sichergehen, dass der Mitarbeiter das Schriftstück abholen kann. Andernfalls droht dem Arbeitgeber nach dem Richterspruch ein Zwangsgeld oder gar Zwangshaft (Az.: 10 Ta 45/11). Dem Mitarbeiter zufolge ging das Schriftstück nie bei ihm ein. Der Arbeitgeber selbst verwies darauf, er habe das Zeugnis zur Post gegeben. Das Gericht kritisierte den Arbeitgeber: Der Mitarbeiter habe einen Anspruch auf das Zeugnis. Der Arbeitgeber müsse das ihm Zumutbare tun, um diesen Anspruch zu erfüllen. (dpa)

Überwachung Recht rund um den Job
Kein Ausspähen von Arbeitnehmern
Auswertung von E-Mails und Internet-Nutzung, Kamera-Überwachung von Beschäftigten im Einzelhandel, umfassende Sammlung persönlicher Daten, Analyse persönlicher Profile von Bewerbern oder Mitarbeitern in "Social Networks" wie Facebook – das sind nur ein paar Beispiele dafür, wie intensiv Arbeitnehmer von ihren Unternehmen und Arbeitgebern durchleuchtet werden (können). Manch ein  Arbeitgeber agiert wie ein Staatsanwalt. Dabei sind der Überprüfung von Beschäftigten enge Grenzen gesetzt. Die IG BCE informiert. mehr...

m Gespräch... Arbeitslosengeld I
Wer kriegt mehr?
Allein im Januar 2011 mussten sich 435 000 Arbeitnehmer arbeitslos melden, weil sie ihren Job verloren hatten. Meist hatten sie Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) I. Doch oft fällt diese Versicherungsleistung zu niedrig aus, weil die Arbeitsagenturen bestimmte Sonderregeln nicht berücksichtigen. IG BCE Online zeigt, wer einige Hundert Euro mehr bekommen kann. mehr...

Clown im Karneval Karneval und Fasching
Was gilt im Betrieb?
Von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch herrscht in vielen Karnevals- und Faschings-Hochburgen eine Art Ausnahmezustand. Allerdings darf das nicht unbedingt am Arbeitsplatz gelten. IG BCE-ONLINE erklärt, worauf Arbeitnehmer beim Feiern an den tollen Tagen achten sollten. mehr...

Rollstuhlfahrerin mit Begleitung Pflege von Angehörigen
Wovon sollen pflegende Angehörige leben?
Wer einen Angehörigen versorgen muss, kann bis zu sechs Monate lang aus seinem Job aussteigen. Eine gesetzliche Regelung zum Einkommen während dieser Pflegezeit gibt es aber bisher nicht – auch wenn die Bundesfamilienministerin nun so etwas plant. Wovon können Pflegende heute leben? mehr...

Waage Recht um den Job
Falsch begründete Kündigung ist unwirksam
Für eine Kündigung ist die korrekte Begründung entscheidend. Bemängelt der Arbeitgeber das Verhalten des Arbeitnehmers, muss er eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen und entsprechend begründen. Spricht er eine personenbedingte aus, kann sie nicht mit Verhaltensfehlern begründet werden. So entschied das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main (Az.: 19 Sa 275/10). dpa

Euro-Münzen und -Scheine Konsequenzen aus dem Urteil zur Leiharbeit
Wie komme ich rückwirkend an mein Geld?
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Leiharbeit hat weitreichende Konsequenz für rund 200.000 betroffene Leihbeschäftigte: Die Beschäftigten haben rückwirkend einen Anspruch auf Equal Pay, also gleiche Bezahlung wie Beschäftigte des Entleihbetriebes. Das heißt, sie können vom Verleiher den Differenzbetrag zwischen der unwirksamen Tarifvergütung und dem Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer im Entleihunternehmen fordern und gegebenenfalls einklagen. Leihbeschäftigte können von dem Entleihbetrieb Auskunft über die wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Beschäftigten verlangen. Die Gewerkschaften informieren und bieten Musterschreiben zur Geltendmachung der Ansprüche. mehr...
Musterschreiben Entgeltforderung Leiharbeit
DGB: Informationen und Musterschreiben
Verschneite Autos Schnee und Eis
Was gilt für Beschäftigte?
In Deutschland erleben wir in diesem Jahr einen heftigen Wintereinbruch. Natürlich bringt dies auch besondere Probleme für Arbeitnehmer mit sich, etwa wenn sie zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommen (können). Die IG BCE beantwortet die wichtigsten (Streit-)Fragen zu diesem Thema. mehr...

Stellenmarkt der Zeitung Ratgeber Nebenjob
Wenn ein Job nicht reicht
Jeder dritte Arbeitnehmer hat inzwischen nur eine Teilzeitstelle. Vielen reicht der halbe Verdienst nicht. Und auch manche Vollzeitbeschäftigte wollen oder müssen hinzuverdienen. Was müssen Arbeitnehmer mit zwei Jobs beachten? IG BCE Online hat das Wichtigste zusammengestellt. mehr...

Sparschwein Ratgeber Betriebsrente
Bei Direktversicherung winkt häufig Beitragserstattung
Von der Betriebsrente geht ein glattes Sechstel an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Doch wer eine Direktversicherung abgeschlossen hatte, kann jetzt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.9.2010 (Az.: 1 BvR 1660/08) unter Umständen mit einer satten Beitragserstattung rechnen. IG BCE ONLINE informiert, wer von dem Urteil profitiert und was zu tun ist. mehr...

Kopfschmerzen Krank im Ausland
Ausländisches Attest beweist nicht gleich Arbeitsunfähigkeit
Ein im Ausland ausgestelltes ärztliches Attest reicht nicht ohne weiteres für den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. In jedem Fall müsse das Attest den Anforderungen an inländische Bescheinigungen entsprechen. Es habe vor allem nachvollziehbar darzulegen, dass eine zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung vorliege (Az.: 11 Sa 178/10) berichtet dpa.

Online Internet / Intranet
Betriebsräte haben Anspruch auf Nutzung elektronischer Medien
Die Betriebsratswahlen sind beendet und die neuen Betriebsräte gehen hoch motiviert an die Arbeit. Die notwendige Ausstattung muss der Arbeitgeber bereitstellen. Neben Büro, Fachliteratur und Weiterbildung gehört hierzu auch die Ausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnik und damit mit einem eigenen Internet-Anschluss. Diesen kann der Betriebsrat laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts (7 ABR 79/08) vom Arbeitgeber jedenfalls dann verlangen, wenn er bereits über einen PC verfügt, im Betrieb ein Internetanschluss vorhanden ist, die Freischaltung des Internetzugangs für den Betriebsrat keine zusätzlichen Kosten verursacht. Ferner dürfen der Internetnutzung durch den Betriebsrat keine sonstigen berechtigten Belange des Arbeitgebers entgegenstehen. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Betriebsrat eine eigene Homepage im betrieblichen Intranet zur Verfügung zu stellen.
Bundesarbeitsgericht - Urteil zur Internetnutzung durch den Betriebsrat
Eisbär Sonne! Arbeit! Hitzefrei?
Es ist viel zu heiß!
Das empfinden die meisten so, die bei diesen drückenden Rekord-Sommertagen arbeiten müssen. Viele erinnern sich wehmütig an die Schulzeit, bei der es dann und wann Hitzefrei gab. Doch Vorsicht: Am Arbeitsplatz ist alles anders! Zwar gibt es seit Juni 2010 eine neue Arbeitsstättenregel. Doch die sieht nur "geeignete" Maßnahmen bei Temperaturen über 26 Grad am Arbeitsplatz vor.
SIFA-Tipp: Hitze am Arbeitsplatz - Die rechtliche Lage
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Sommer im Büro
BAUA: Technische Regeln für Arbeitsstätten - Raumtemperatur - ASR A3.5
Kein Geld verlieren Ratgeber Rente
Vorzeitiger Renteneintritt? - Abgang ohne Abzug
Wenn es in Betrieben kriselt, droht häufig auch älteren Arbeitnehmern der Jobverlust. Viele entscheiden sich dann für eine vorzeitige Rente. Das kostet sie aber hohe Abschläge. Denn jeder Monat, den Ältere vor dem Erreichen des regulären Rentenalters in den Ruhestand gehen, kostet sie 0,3 Prozent ihrer Rente - lebenslang. Über die Hälfte (56 Prozent) der Neurentner im Jahr 2008 nahmen bereits Abschläge in Kauf. Im Schnitt lagen diese bei elf Prozent beziehungsweise 100 Euro im Monat. Ehe ältere Arbeitnehmer mit hohen Abschlägen vorzeitig in Rente gehen, sollten sie sich informieren, ob und welche Möglichkeiten es für sie gibt, den frühzeitigen Renteneintritt zu vermeiden. IG BCE Online informiert. mehr...

Sommerferien Ratgeber Urlaub
Gut informiert in den Urlaub
Endlich Ferien. Für Viele sind es die wichtigsten Wochen im Jahr. Die IG BCE wünscht eine schöne Zeit und gute Erholung. Wichtig ist es aber, gut informiert in den Urlaub zu fahren. Dies gilt nicht nur für die Reise oder das Urlaubsziel. Der IG-BCE-Rechtsratgeber informiert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darüber, was sie rund um das Thema "Urlaub" wissen sollten. mehr...

Paragraph Bagatellkündigung - Fall Emmely
Bundesarbeitsgericht erklärt die Kündigung für nicht rechtens
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine wichtige Korrektur vorgenommen: Gegen den oftmals zu beobachtenden Automatismus, dass jede Kündigung von sogenannten Bagatellen grundsätzlich mit einer außerordentlichen Kündigung geahndet wurde. Anders als die Vorinstanzen hat das BAG der Klage einer Kassiererin eines Einzelhandelgeschäfts stattgegeben. Das Gericht stellte fest, dass der Vertragsverstoß schwerwiegend ist und dass das Vertrauensverhältnis objektiv belastet ist. Entscheidend kam es dem BAG - im Rahmen der sogenannten Interessenabwägung - darauf an, insbesondere die über drei Jahrzehnte ohne rechtlich relevante Störungen verlaufene Beschäftigung zu würdigen, durch die sich die Klägerin ein hohes Maß an Vertrauen erwarb. Dieses Vertrauen konnte nicht durch einen einmaligen Vorfall zerstört werden. mehr...
Pressemitteilung Bundesarbeitsgericht zum Urteil im Fall ''Emely''
Kohlehalde Bundesarbeitsgericht
Hausbrand Teil der Betriebsrente
Kohledeputate auch in Form der bar ausgezahlten Energiebeihilfe sind Bestandteil der Betriebsrente. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Das höchstrichterliche Urteil aus Erfurt geht unter anderem auf die durch den IG-BCE-Rechtsschutz betreute Klage eines Rentners zurück. Der war bei der Bergbauspezialfirma Deilmann Haniel beschäftigt und sollte nach deren Insolvenz keine Energiebeihilfe mehr bekommen. Nun muss der Pensionssicherungsverein (PSV) dafür zahlen. Das gilt auch für mehrere Tausend ehemalige Beschäftigte von Deilmann-Haniel sowie der Firma CBB Holding. Die IG BCE hat bereits für mehr als 2.000 Mitglieder deren Ansprüche geltend gemacht und geht davon aus, dass der PSV nun zügig und bevorzugt die Bescheide erteilt. Die Energiebeihilfe beträgt zwischen 300 und 366 Euro jährlich.
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 16.3.2010, 3 AZR 594/09
Ostereier aus Mardorf (Oberhessen) Zur BAG-Entscheidung vom 17. März 2010
Feiertagsvergütung für Ostersonntag?
Das Bundesarbeitsgericht hat bezogen auf den Manteltarifvertrag für die Brot- und Backwarenindustrie entschieden, dass für den Ostersonntag kein Feiertagszuschlag zu gewähren ist. Die Entscheidung wird damit begründet, dass der Ostersonntag kein gesetzlicher Feiertag ist. In verschiedenen Pressemeldungen wurde die Entscheidung so interpretiert, dass für den Ostersonntag generell keine Feiertagszuschläge mehr zu zahlen sind. In dieser Pauschalität trifft die Aussage nicht zu. Es ist jeweils bezogen auf den konkreten Tarifvertrag zu prüfen, ob der Anspruch auf Zuschläge für Arbeiten am Ostersonntag besteht. Näheres lässt sich den angehängten Ausführungen zur Pressemitteilung des BAG entnehmen.
Tarifrechtliche Bewertung
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe Nach dem Hartz-IV-Urteil aus Karlsruhe
Neuregelung kommt erst 2011
Manche können aber jetzt schon höhere Leistungen einfordern. Die Vorschriften des Hartz-IV-Gesetzes zu den Regelsätzen sind verfassungswidrig. Das befand das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 (Az.: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09). Was bedeutet das Urteil für Betroffene? Bekommen Hartz-IV-Bezieher jetzt aktuell bzw. sogar rückwirkend höhere Leistungen? Werden die Regelsätze 2011 höher ausfallen? Bringt es etwas, gegen die derzeitige Regelsatz-Höhe Widerspruch einzulegen oder zu klagen? Wer hat denn einen direkten Vorteil vom jüngsten „Hartz-IV-Urteil"? mehr...

Banknoten und Taschenrechner Abfindung
Auszahlung kann ins Folgejahr verschoben werden
Der Bundesfinanzhof hat am 11. November 2009 ein Urteil gefällt, das für Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten, unter Umständen etliche 1.000 Euro wert sein kann. Die Entscheidung fiel noch zum alten Abfindungsrecht, wonach bestimmte Teile der Abfindung steuerfrei waren. Das ist zwar seit 2006 nicht mehr der Fall. Die Grundsätze des Urteils sind jedoch auch auf die heutige Situation übertragbar. mehr...

Geschwister Elternzeit
Vorzeitige Beendigung und Übertragung von Elternzeit
Wird während der Elternzeit ein weiters Kind geboren, haben Mütter und Väter die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden und unmittelbar die Auszeit für das neugeborene Kind anzutreten. Im Anschluss daran kann die nicht in Anspruch genommene Zeit der ersten Elternzeit-Phase bis zu 12 Monaten nachgeholt werden. Voraussetzung ist die Zustimmung des Arbeitgebers, der diese jedoch nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern kann. Diese Entscheidung traf das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 21. April 2009 (AZ: 9 AZR 391/08). Nähere Informationen bietet die Presseinformation des Gerichts.
BAG - Presseinformation vom 21. April 2009
Zerknülltes Papier Kündigung
Fristlose Kündigung bleibt wirksam
Im August 2003 kündigte ein Arbeitnehmer fristlos, da sein Arbeitgeber mit Gehaltszahlungen in Rückstand geraten war. Dies stellt grundsätzlich einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar. Einige Monate später verlangte er von der Beklagten als Rechtsnachfolgerin seines Arbeitgebers, die durch Betriebsübergang den Betrieb im September 2003 übernommen hatte, Zahlung der ausstehenden Gehälter. Die Kündigung sei mangels wichtigen Grundes unwirksam gewesen. Der zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts entschied wie die Vorinstanzen, dass sich der Arbeitnehmer, der zuvor selbst schriftlich gekündigt hat, regelmäßig später nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen könne. Er verstoße sonst gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. März 2009-2 AZR 894/07-)
Bundesarbeitsgericht Pressemitteilung Nr. 26/09
Justizia Aktueller Leitfaden
Ratgeber Arbeitsvertrag
Wer kennt es nicht? Nach einem Bewerbungsmarathon ist die Freude über eine Zusage groß und der Arbeitsvertrag schnell unterschrieben - oder aber man sitzt ihm erst einmal ratlos gegenüber. Eine gute Vorbereitung auf das Bewerbungsgespräch bezüglich der Urlaubs- und Entgeltregelungen und die genaue Prüfung des Vertrags sollte man nicht geringschätzen, denn schließlich geht es um einen Vertrag, der meist über Jahre hinweg einen bestimmten Teil des eigenen Lebens festlegt. Hierzu gibt der jetzt aktualisierte "Ratgeber Arbeitsvertrag - Was darf, soll und was muss in Arbeitsverträgen stehen?" auf anschauliche Weise Tipps und Hinweise. - Der Ratgeber kostet 15.90 Euro und ist über den igbce-bws-shop zu beziehen.
Link zum Angebot im Shop der IG BCE BWS GmbH
Ferien Längere Krankheit
Urlaubsansprüche dürfen nicht Ende März verfallen
Wer lange Zeit krank wird, darf nicht zusätzlich noch durch einen Verlust seiner Urlaubsansprüche bestraft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Wenn Arbeitnehmer krank waren und deshalb ihren Jahresurlaub bis Ende März des Folgejahres nicht nehmen konnten, hatten sie bislang meist doppeltes Pech: Sie hatten außer ihrer Gesundheit auch noch ihre Urlaubsansprüche verloren. Das darf nicht sein - entschied der Europäische Gerichtshof und hob damit wesentliche Teile des deutschen Urlaubsrechts aus den Angeln. Auch Kranke erwerben einen Anspruch auf Urlaub. Das Problem ist nur: Sie müssen ihn auch nehmen können. Und genau daran scheiterte es bislang oft. Denn nach dem deutschen Gesetz muss der Urlaub im Grundsatz im laufenden Kalenderjahr genommen werden. mehr...

Entschädigung AGG
Diskriminierung wegen des Alters - Entschädigung
Beschränkt ein Arbeitgeber die Auswahl, welche Beschäftigte er einem sog. „Personalüberhang" zuordnet und dann zu einem sog. Stellenpool versetzt, auf Beschäftigte einer bestimmten Altersgruppe, so führt das zu einer unzulässigen unterschiedlichen Behandlung wegen des Alters, wenn er seine Vorgehensweise lediglich damit rechtfertigt, sie sei zur Herstellung einer ausgewogenen Personalstruktur erforderlich, ohne dass er seine Gründe im Einzelnen darlegt. Ein dadurch unzulässig benachteiligter Beschäftigter hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Das Landesarbeitsgericht hat das beklagte Land zur Zahlung von 1.000,00 Euro verurteilt. Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Revision des Beklagten zurückgewiesen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Januar 2009 -8 AZR 906/07-).

Rückzahlung Arbeitsvertrag
Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten
Ein Arbeitnehmer kann arbeitsvertraglich zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichtet werden, wenn die Ausbildung von geldwertem Vorteil für ihn ist und er nicht unangemessen lange an das Arbeitsverhältnis gebunden wird. Bei der Bestimmung der zulässigen Bindungsdauer hat das Bundesarbeitsgericht Richtwerte entwickelt, nach denen einzelfallbezogen die Vorteile der Ausbildung mit den Nachteilen der Bindung abzuwägen sind. Eine zu lange Bindungsdauer macht die Rückzahlungsklausel grundsätzlich unwirksam. Die Rückzahlungsklage eines Arbeitgebers war vor dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts ebenso wie in den Vorinstanzen erfolglos. Der Arbeitgeber hat eine unzulässige Bindung von fünf Jahren vereinbart (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Januar 2009 -3AZR900/07-).

Rauchverbot Arbeitsverhältnis
Kündigung bei Verstoß gegen Rauchverbot
Das Landesarbeitsgericht Köln entschied in einem Ende März veröffentlichten Urteil, dass die fristgerechte Kündigung eines langjährig in einem Lebensmittellager beschäftigten Lagerarbeiters wirksam war, der mehrfach gegen ein betriebliches Rauchverbot verstoßen hatte. Nach dem ersten Verstoß wurde der Arbeitnehmer abgemahnt, nach dem zweiten Verstoß drei Monate später wurde ihm fristgerecht gekündigt. Wegen seines Alters und der Dauer der Betriebszugehörigkeit sollte das Arbeitsverhältnis jedoch fortgesetzt werden, wenn er sich innerhalb der Kündigungsfrist an das Rauchverbot halte. Nach weiterem Verstoß kurze Zeit später nach Ablauf der Frist wurde ihm erneut fristgerecht gekündigt. Seine Kündigungsschutzklage blieb in zwei Instanzen ohne Erfolg. (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 01.08.2008- 4 Sa 590/08-)
Das Urteil veröffentlicht im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen
Ausgrenzung Schadensersatz wegen Mobbing
Berücksichtigung auch länger zurückliegender Vorfälle
Arbeits- und Landesarbeitsgericht hatten eine Klage auf Schadensersatz wegen Mobbings abgewiesen. Zur Begründung wurde angeführt, länger zurückliegende Mobbing-Vorfälle hätten nicht mehr berücksichtigt werden können, weil dies durch eine vereinbarte halbjährliche Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen sei. Dem ist das Bundesarbeitsgericht entgegen getreten. Nach Ansicht des Gerichts sind bei Prüfung von Ansprüchen auch länger zurückliegende Mobbing-Vorfälle zu berücksichtigen, wenn diese in einem inneren Zusammenhang mit aktuellen Vorfällen stehen und die gesamten Mobbing-Handlungen sich als ein systematisches Vorgehen darstellen. Die Rechte von Mobbing-Opfern werden durch diese Entscheidung gestärkt (Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 709/06).

Papiere mit Büroklammer Gesundheitsdaten in Personalakten
Schutz für Gesundheitsdaten
Soweit sensible Gesundheitsdaten in Personalakten aufgenommen werden dürfen, zum Beispiel über eine Alkoholentziehungskur, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass ihre Interessen dabei berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass kein Unbefugter die Akten zufällig einsehen kann. Dies kann dadurch geschehen, dass die Dokumente in verschlossenen Umschlägen aufbewahrt werden und geregelt ist, dass nur wenige Befugte sie aus gegebenem Anlass öffnen dürfen. (Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 271/06)
Bundesarbeitsgereicht- 9 AZR 271/06
Justizia Befristete Arbeitsverträge
Wahren Befristungsgrund angeben
Ein befristeter Arbeitsvertrag, der den sachlichen Grund für die Befristung nicht erkennen lässt oder eine falsche Ursache nennt, ist rechtswidrig. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor. Damit sei die Befristung ungültig, und der betroffene Arbeitnehmer befinde sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Das LAG betonte, ohne sachlichen Grund dürfe ein Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht befristet werden, da andernfalls die Kündigungsschutzvorschriften umgangen werden könnten. Daher müsse bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages die tatsächliche Ursache für Befristung angegeben werden. Der Arbeitgeber könne die Gründe nachträglich nicht austauschen. (2 Sa 793/06) / dpa.
Entscheidungstext LAG RP Befristung - AZ.: 2 Sa 793/06
Griff in die Kasse Arbeitsrecht: Kassenfehlbestand
Kündigung nur bei eindeutigen Indizien
Fehlt in der Kasse eines Betriebes Geld, so kann einem Mitarbeiter nur dann auf Verdacht gekündigt werden, wenn eindeutige Indizien vorliegen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Eine Kündigung auf bloßen Verdacht hin verlange zwar keinen vollständigen Beweis einer Straftat, aber doch zumindest aussagekräftige Indizien, heißt es darin. Dies sei nicht der Fall, wenn auch andere Menschen die Manipulation hätten vornehmen können (Urteil vom 16.02.2007 - Az.: 8 Sa 724/06). / (dpa)

Hände einer alten Dame Bundesarbeitsgericht: Betriebsrenten
Abzug der Krankenkassenbeiträge
Auch Betriebsrenten sind beitragspflichtige Einnahmen, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet werden. Diese Beiträge können - auch rückwirkend - ohne zeitliche Begrenzung einbehalten werden.  Aus diesem Grund hatte die Witwe eines verstorbenen Betriebsrentners vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) mit ihrer Klage keinen Erfolg. Die Unterstützungskasse, die die Betriebsrente zahlt, hatte für vier Jahre rückwirkend Krankenversicherungsbeiträge einbehalten, nachdem die Pflicht zur Abführung der Beiträge festgestellt worden war. (Bundesarbeitsgericht, 3 AZR 806/05)

Eheringe Betriebliche Hinterbliebenenversorgung
Altersabstandsklausel und Rente
Das Bundesarbeitsgerichts hatte eine von einem Arbeitgeber geschaffene Versorgungsordnung zu beurteilen, wonach die Hinterbliebenenversorgung dann nicht gewährt wird, wenn der hinterbliebene Ehegatte mehr als 15 Jahre jünger ist als der verstorbene ehemalige Arbeitnehmer. Der arbeitsrechtliche Gleichheitsgrundsatz, so das Gericht, stünde einer solchen Regelung zwar nicht entgegen, aber es bestehen Zweifel, ob die Rechtslage unter Berücksichtigung des EU-Rechts anders zu beurteilen ist. Der 3. Senat hat das Verfahren daher ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vorgelegt. (Bundesarbeitsgericht - 3 AZR 352/05)

Menschen Antidiskriminierung
Gleichbehandlungsgesetz tritt in Kraft
Nach mehreren Anläufen und Änderungen in der letzten Minute des Gesetzgebungsverfahrens durch eine Initiative des Bundesrats, ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am Mitte August 2006 in Kraft getreten. Für Betriebsräte und Gewerkschaften bedeutet dies eine neue Herausforderung, um Benachteiligung im Betrieb noch wirksamer bekämpfen zu können. Was ist verboten? Die Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sollen verhindert oder beseitigt werden. mehr...

Rollstuhlfahrer Bundessozialgericht
Abschläge bei Erwerbsminderungs- Renten? Widerspruch einlegen!
Wer eine Erwerbsminderungsrente erhält, wird mit Rentenabschlägen von bis zu 10,8 Prozent belegt. Das ist zumindest dann nicht rechtens, wenn die Rentenbezieher jünger als 60 Jahre sind, hat das Bundessozialgericht am 16. Mai 2006 entschieden. Die Betroffenen sollten deshalb jetzt ihren Rentenbescheid überprüfen lassen. Die IG BCE bietet hierzu ein Musterwiderspruchsformular an. mehr...

Waage LSG Hessen
Unmissverständliche Rechtsbelehrung
Ein Arbeitnehmer, der den Zeitpunkt kennt, an dem sein Arbeitsverhältnis endet, muss sich unverzüglich arbeitssuchend melden. Anderenfalls hat er mit einer Minderung des Arbeitslosengeldes zu rechnen, sofern er von dieser Pflicht weiß oder eine unmissverständliche Rechtsbelehrung erhalten hat. Dies entschied der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. Aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse hatte der Kläger eine Mitteilung seiner Krankenkasse, die bei Krankengeldbezug die Funktion des Arbeitgebers hinsichtlich der Hinweispflichten wahrnimmt, nicht verstanden. Um die Möglichkeit zu eröffnen, den notwendigen Grad der Konkretheit von Rechtsbelehrungen höchstrichterlich festzulegen, wurde allerdings die Revision zugelassen (Landessozialgericht Hessen, 9 AL 274/04).

Frau - Mann LAG Berlin: Keine Entschädigung
Geschlechtsbezogene Diskriminierung?
Das Landesarbeitsgericht Berlin hat eine Klage eines Mannes auf Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei der Einstellung abgewiesen. Der Stellenbewerber hatte sich auf eine Stelle beworben, die für eine "Chefsekretärin / Assistentin" - also nicht geschlechtsneutral - ausgeschrieben war. Das Landesarbeitsgericht ging davon aus, dass der Kläger sich nicht wirklich ernsthaft beworben habe und hatte ihm deswegen keine Entschädigung zugestanden. Als entsprechendes Indiz wertete das Gericht die Tatsache, daß der Bewerber beispielsweise keine Angaben zu einer wesentlichen Einstellungsvoraussetzung gemacht habe (Landesarbeitsgericht Berlin, 10 Sa 2395/05).

10 Euro-Schein Bundesarbeitsgericht: Abfindung
Turboprämie erlaubt - aber...
Eine Abfindungsregelung, die einem Arbeitnehmer im Kündigungsfall eine Gegenleistung (sog. „Turboprämie") dafür in Aussicht stellt, dass er ein Kündigungsschutzverfahren unterlässt, ist grundsätzlich zulässig. Das heißt, der Abfindungsanspruch kann bei Betreiben des Kündigungsschutzverfahrens ausgeschlossen werden. Allerdings muss dieses Wahlrecht zwischen Abfindung und Kündigungsschutzklage für den Arbeitnehmer erkennbar sein. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt entschieden, dass einer Arbeitnehmerin trotz Bestehens einer solchen Abfindungsregelung und der Erhebung der Kündigungsschutzklage eine Abfindung gezahlt werden muss. Der Arbeitgeber hatte in der Kündigung  nicht auf die Wahlmöglichkeit hingewiesen. (4 AZR 189/05)

Skiunfall Bundesarbeitsgericht: Kündigung
Skiurlaub während Arbeitsunfähigkeit
Einem Arbeitnehmer, der während einer längeren Arbeitsunfähigkeit trotz erkannter Krankheitssymptome Ski läuft, kann außerordentlich gekündigt werden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht und wies damit die Kündigungsschutzklage eines angestellten Gutachters ab. Dieser war wegen einer Hirnhautentzündung arbeitsunfähig krank, fuhr aber trotzdem in Skiurlaub. Im Urlaub stürzte er und brach sich das Schien- und Wadenbein, was zu einer erheblichen Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit führte. Damit habe er, so das BAG, seine Pflicht zu einem gesundheitsfördernden Verhalten erheblich verletzt und konnte fristlos gekündigt werden. (AZ 2 AZR 53/05)
Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts 16/2006
Unterschrift Bundesarbeitsgericht: neuer Service
Elektronischer Schriftverkehr
Seit April 2006 können beim Bundesarbeitsgericht rechtswirksam elektronische Dokumente eingereicht werden. Verfahrensbeteiligte können Schriftsätze und sonstige Dokumente über eine gesicherte Verbindung direkt in ein sogenanntes elektronisches Postfach ablegen und sich für den Empfang von elektronischen Dokumenten auch ein Postfach einrichten. Für einige Schriftsätze wird zusätzlich eine Signaturkarte benötigt. Die Software für das elektronische Postfach kann lizenzkostenfrei mit allen Zusatzprogrammen über die Internetseite www.egvp.de heruntergeladen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen sowie eine eingehende Beschreibung zum elektronischen Rechtsverkehrs.
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach
Du! Bundesarbeitsgericht: Massenentlassung
Kündigungen - rechtzeitig gemeldet?
Ein Arbeitgeber muss gegenüber der Agentur für Arbeit Anzeige erstatten, bevor er innerhalb von 30 Kalendertagen mehrere Arbeitnehmer im Sinne einer vom Gesetz beschriebenen Massenentlassung entlässt. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.Bisher reichte eine Anzeige vor der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Ausspruch der Kündigung aus. Ob eine nicht rechtzeitige Anzeige zur Unwirksamkeit der Kündigung führt oder auch weiterhin nur die Entlassung nicht vollzogen werden kann, hat der Senat dahinstehen lassen. (AZ 2 AZR 343/05)
Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts 18/2006
ARD-Ratgeber Recht - Stichwort Massenentlassung
Euromünzen Bundessozialgericht: Versicherungsrecht
Abfindung gehört zum Gesamteinkommen
Wer eine in Monatsraten gezahlte Abfindung von seinem früheren Arbeitgeber nach Ende des Arbeitslosengeld-Bezugs erhält, muss sich diese im Rahmen der Familienversicherung als Gesamteinkommen anrechnen lassen. Zu dieser Entscheidung kam das Bundessozialgericht in Kassel in einem Revisionsverfahren. (AZ B 12 KR 2/05 R)

Manager Bundesarbeitsgericht: Tarifvertrag
Spitzenverband muss auf Mitglieder einwirken
Eine Tarifvertragspartei ist verpflichtet, auf ihre Mitglieder einzuwirken, einen für sie geltenden Tarifvertrag durchzuführen. Dabei muss, so das Bundesarbeitsgericht, ein Spitzenverband auch auf die Erfüllung derjenigen Verpflichtungen hinwirken, die sich aus dem abgeschlossenen Tarifvertrag für die regionalen Mitgliedsverbände ergeben. Der Inhalt dieser Einwirkungspflicht folgt aus dem betreffenden Tarifvertrag selbst. (AZ 4 AZR 552/04)

Signatur Urteil: Landesarbeitsgericht
Schreiben an ein Gericht müssen unterschrieben sein
(dpa) Schreiben an ein Gericht müssen grundsätzlich eine Unterschrift tragen. Das geht aus einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Ein lediglich maschinenschriftlich geschriebener Nachname genüge dagegen nicht (Az.: 9 Ta 73/05).

Ausgerutscht! Urteil: Bundessozialgericht
Unfall beim Schneekehren vor der Haustür kein Arbeitsunfall
(dpa) - Wer beim Schneeräumen stürzt, steht nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in der Regel nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Schneekehren auf dem Bürgersteig vor der eigenen Tür sei kein Arbeitsunfall, da es sich nicht um eine beschäftigtenähnliche Tätigkeit handele, entschied das Kasseler Gericht. Wer im Winter Schnee kehre, sei auch nicht als Nothelfer gesetzlich unfallversichert. Schneeglätte im Winter sei keine besondere Gefahrenlage, die den Bürger wegen konkret drohender Unfallgefahr zum Eingreifen nötige, befand das Gericht. Gerade Fußgänger seien bei witterungsangepasstem Verhalten nicht in einem Maße gefährdet, dass ihnen unmittelbar körperlicher Schaden drohe. (AZ.: B 2 U 6/05 R)

Geld Bundesarbeitsgericht
Kein gesetzlicher Zuschlag für Sonntagsarbeit
(dpa) Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die obersten Arbeitsrichter wiesen damit auch in der dritten Instanz die Klage eines Tankwarts aus Sachsen-Anhalt zurück. Allerdings sei für die an Sonn- oder Feiertagen geleistete Arbeit ein «Ersatzruhetag» zu gewähren. Für Nachtarbeit an Sonn- oder Feiertagen könne jedoch ein Zuschlag verlangt werden. (Aktenzeichen: 5 AZR 97/05) - Aus gewerkschaftlicher Sicht sicherlich wieder ein Beleg, welche Bedeutung tarifvertragliche Regelungen haben.
Pressemiteilung des Bundesarbeitsgerichts
Uhr Urteil: Kein Vertrauensschutz
Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Überstunden
(dpa) Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf die Zuweisung von Überstunden. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Dies gilt nach dem Richterspruch auch, wenn der Mitarbeiter in der Vergangenheit regelmäßig Überstunden geleistet hat. Er genieße grundsätzlich keinen Vertrauensschutz, dass dies auch so bleibe, betonte das Gericht (Aktenzeichen: 2 Sa 65/05).

Schwangerschaft Bundesarbeitsgericht: Mutterschutz
Kündigungsschutz bei medizinischer Geburtseinleitung
Eine Kündigung ist unzulässig, wenn sie gegenüber eine Frau ausgesprochen wird, die schwanger ist oder vor nicht mehr als vier Monaten entbunden hat. Das hat das Bundesarbeitsgericht Ende Dezember entschieden. Frauen soll damit Schutz für die durch die Schwangerschaft und den Geburtsvorgang entstehenden Belastungen gewährt werden. Daher greift der Kündigungsschutz auch unabhängig davon, ob ein Kind lebend oder tot geboren wird. Dies gilt auch bei einer medizinisch notwendigen vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12. 2005 - 2 AZR 462/04)
Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts
Telefax Aktuelles aus der Rechtsprechung
Betriebsrat hat Anspruch auf eigenes Telefaxgerät
Ein Betriebsrat hat grundsätzlich Anspruch darauf, dass ihm das Unternehmen ein Telefaxgerät zur Verfügung stellt. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Anfang Januar veröffentlichten Beschluss. Nach Meinung der Richter zählt ein Telefaxgerät zu den üblichen und notwendigen Arbeitsmitteln des Betriebsrats. Für einen eigenen Internetzugang gelte dies hingegen zumindest dann nicht, wenn in dem Betrieb die Arbeitsplätze weitgehend nicht mit Computern ausgestattet seien (Az.: 10 TaBV 880/03).
Weitere Details: Presseinformation Bundesarbeitsgericht
Vertragsgespräche Bundesarbeitsgericht: Beendigung des Arbeitsverhältniss
Streit über Aufhebungsvertrag
Besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Uneinigkeit darüber, ob das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet wurde und stellt sich heraus, dass kein Vertrag zustande kam, so muss der Arbeitgeber nur dann den ausstehenden Lohn nachzahlen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung angeboten hat. (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 7.1.2005 - 5 AZR 19/05)
Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts
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Neu: Rund ums Recht
Die IG BCE informiert über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts. Das zentrale Thema der zweiten Ausgabe ist die aktuelle Rechtsprechung zum Befristungsrecht und der Erhalt der Sozialgerichtsbarkeit.
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Bundesarbeitsgericht: Grundsatzurteile
Das Internet-Angebot des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt bietet eine Fülle von Materialien wie aktuelle Presseinformationen zu Grundsatzurteilen sowie die veröffentlichten Entscheidungen des Gerichts seit 2002
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